Bluetooth Marketing Leitfaden - Download

Bluetooth Marketing Manifest

May 5th, 2007

Kommunikation mit dem Mobiltelefon ist ein sensibler Bereich, in Hinsicht auf Sicherheit, Kosten und Spam-Problematik.
Als Richtschnur für die Beurteilung von Bluetooth Marketing (und lokalem Funk allgemein) stelle ich folgende Thesen zur Diskussion:

  1. Identifikationspunkt
    Ein Bluetooth-Marketing Dienst muss von jedem Punkt des Sendebereiches gut sichtbar gemacht, die Funktionsweise und die angebotenen Inhalte klar beschrieben werden, Beispiele sind große Leuchtsäulen oder beleuchtete Plakate. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Mobilgeräte-Besitzer belästigt werden und nicht wissen, von wem und was gesendet werden soll.
  2. Reichweite
    Die Reichweite für die Empfängererkennung darf bei Content-Push 50 cm nicht überschreiten (das sogenannte Touch-OptIn). Es soll also sichergestellt werden, dass sich alle Nutzer des Systems aktiv durch das nahe Herantreten aktiv dafür entschieden haben, eine Kommunikation zu starten.
  3. Spam
    Content -Push, der nicht Pkt. 1+2 genügt ist in jedem Fall Spam.

    1. Die Standard Abfrage, ob ein Inhalt empfangen werden soll, ist an sich keine ausreichende Einverständniserklärung, und unter Umständen an sich schon unerwünschte Kommunikation. Es ist zudem nicht sicher, wer wirklich der Absender der Nachricht ist.
    2. Die Tatsache, dass Bluetooth auf sichtbar geschaltet ist, bedeutet nicht, dass der Besitzer eine Gerätes Inhalte empfangen will
  4. Fehlende Abfrage
    Mobilfunkgeräte, die abweichend vom Bluetooth Standard überhaupt keine Standard Abfrage bei Content Push bieten, müssen vom System grundsätzlich vom Empfang ausgeschlossen werden (Siemens, Siemens-BenQ).
  5. Pairing
    Jede Form von Bluetooth-Marketing, welches ein vorheriges Pairing benötigt, ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich abzulehnen.
  6. Bluetooth Name
    Die Absenderbezeichnung (Bluetooth Name) muss eindeutig zur visuellen Manifestation (s. Pkt. 1) zuordbar sein.
  7. Korrekte Darstellung
    Es werden nur Inhalte versendet, die auf dem Empfängergerät korrekt darstellbar sind, soweit technologisch möglich. So sollte durch ein Blueprinting Verfahren der Typ der Empfängergerätes bestimmt werden und entsprechend gestaltete Inhalte in nutzbarem Format gesendet werden. Die Datenbank sollte mindestens die 200 gängigsten Modelle enthalten und regelmäßig ergänzt werden.
  8. Programme
    Werden Anwendungen (jar, sis, exe Dateien) versendet, so sind diese immer mit einer digitalen Signatur zu versehen, die den Anbieter des Inhalts eindeutig kennzeichnet.
  9. Verhalten nach Ablehnung
    Wird der Empfang eines Inhalts abgelehnt, so wird nie wieder versucht, diesen Inhalt an diesen Nutzer zu senden. Dies gilt für alle Sender eines Anbieters (z.B. innerhalb einer Kampagne mit mehreren Sendern).
  10. Verhalten nach Timeout
    Erkennt das System, dass ein Inhalt nicht angenommen wurde, da die Bestätigungsmeldung vom Nutzer nicht gesehen wurde (Timeout, weil das Gerät z.B. in der Tasche ist), genau dann darf erneut ein Sendevorgang nach mindestens 2 min. eingeleitet werden. Insgesamt darf dies maximal 3 mal probiert werden.
  11. Speicherung Bluetoothadressen
    Die Bluetoothadressen der Nutzer dürfen nur solange gespeichert werden, wie dies zum Versand und zur Erfüllung der Punkte 9+10 notwendig ist.
  12. Nutzerprofilerstellung
    Es wird nicht versucht, Bluetoothadressen mit anderen persönlichen Daten (Name, Tel.Nr., Aufenthaltsorte,…) zu verbinden und zu speichern.
  13. Inhaltlicher Bezug zur Umgebung
    Die zu versendenden Inhalte stehen in einem nachvollziehbaren inhaltlichen Kontext zur Umgebung. Beispiel: An einem Plakat mit einer Werbung für einen Kinofilm erhält man den Trailer als Video.

(to be continued).

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