November 13th, 2007
**** Eigenwerbung ****
Bluetooth Marketing ist eine relativ junge Form des mobilen Marketings mit Potential und mit einigen Besonderheiten. Es ist keine ganz neue Technologie mehr, es existieren bereits eine Handvoll Unternehmen in Deutschland, die alle schon bedeutende Kunden als Referenz nennen können und größere Aktionen durchgeführt haben.
Die Zeit ist also reif, das Thema detaillierter und praxisbezogen zu behandeln und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten existieren und welche Dinge sehr konkret beachtet werden müssen.
Der Bluetooth Marketing Leitfaden ist gerichtet an Werbetreibende, Agenturen, Marketingabteilungen und alle an Bluetooth Marketing Interessierten, gedacht als Vorbereitung zu Gesprächen mit Dienstleistern, um Aktionen besser planen zu können oder einfach, um sich zu informieren.
Folgende Themen werden unter anderem behandelt:
- Der Markt für Mobile Marketing und die Rolle des Bluetooth Marketings
- Einsatzmöglichkeiten, Erfolgsfaktoren und Kosten
- Bluetooth Technologie und Formen des Bluetooth Marketings
- Rechtliche Aspekte: Spam, Urheberrecht und Haftung
- Regeln für gutes Bluetooth Marketing
- Projekt Checkliste
Der Bluetooth Marketing Leitfaden kann nach einer Registrierung kostenfrei unter www.bt-leitfaden.de heruntergeladen werden.
Herzlichen Dank an die Autorenkollegen, Heike Scholz von Mobile Zeitgeist und Dr. Thomas Sassenberg von der Kanzlei Schalast & Partner für die hervorragende Zusammenarbeit in den letzten Wochen !!
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October 28th, 2007
Es steht mittlerweile außer Frage, dass Bluetooth-Kampagnen als Spam wahrgenommen werden können. Die Frage aber, wie und wann Bluetooth Marketing rechtlich sicher betrieben werden kann, harrte bis jetzt einer qualifizierten Antwort. In der aktuellen Ausgabe (Oktober 2007) der Zeitschrift “Kommunikation & Recht” (Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt a.M.) wird das Thema nun erstmals von den Juristen Dr. Thomas Sassenberg und Dr. Ernst Georg Berger grundlegend behandelt (s. dazu auch Mobile Zeitgeist) . In ihrem Artikel “Rechtliche Zulässigkeit von Werbung via Bluetooth” kommen sie u.a. zu folgenden Ergebnissen (Anm. von Lokalfunk innerhalb []):
Eine unzumutbare Belästigung stellt bereits die Anfrage dar, ob der angebotene Inhalt vom [Bluetooth -] HotSpot heruntergeladen werden soll. Dadurch, dass auf dem Handy eine Mitteilung (”Ein Download liegt für Sie bereit”) erscheint, findet bereits ein Eingriff in die Privatsphäre statt.
und
Eine konkludente [aus dem Zusammenhang erschließbare] Einwilligung kann derzeit noch nicht darin gesehen werden, dass das Handy für den Hotspot sowohl sichtbar als auch aktiv ist.
Es ergibt sich: Download Nachricht und aktiv-/sichtbares Bluetooth stellen zur Zeit keine ausreichende Einwilligung (OptIn) dar!
Diese Frage ist zentral für die Bewertung des OBEX-Push Verfahrens an sich, mit dem die überwiegende Anzahl der Bluetooth Marketing Kampagnen bisher durchgeführt wurden.
Halten sich die Anbieter von Bluetooth Marketing Kampagnen an bestimmte Grundsätze, so gibt es aber Möglichkeiten, Bluetooth Marketing auf rechtlich sicherem Boden durchzuführen, eine wichtige ist laut den Autoren das “TouchIn” (vgl. auch Bluetooth Marketing Manifest und TouchOptIn):
Als ausreichend im Rahmen der vorherigen Einwilligung ist jedoch das sog. “TouchIn” anzusehen. Dies bedeutet, dass ein Nutzer nur dann kontaktiert wird, wenn er sein Mobiltelefon nahe an einen bestimmten Punkt hält, wobei hier häufig ein Abstand von 50cm gewählt wird.
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